Sachversicherung

Unter dem Begriff "Sachversicherung" versteht man jene Form der Schadensversicherung die auf die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen versicherter Sachen, das heißt, auf das sogenannte Sachsubstanzinteresse bzw. das Interesse am Sachwert abstellt. Die Sachversicherung ist weitgehend nach einem einheitlichen Muster gestaltet (und zwar nach dem der Feuerversicherung); die Unterschiede liegen vor allem im Umfang der versicherten Gefahren und versicherten Sachen und in gefahrenspezifischen Sonderregelungen.

Zu den Sachversicherungen zählen alle Sparten, die Versicherungsschutz für Sachwerte im Eigentum des Versicherungsnehmers garantieren. Dem Eigentum gleichgestellt sind Sachen, die ihm unter Eigentumsvorbehalt verkauft oder verpfändet wurden. Fremde Sachen sind nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert.

 

Übersicht über Sachversicherungen:

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