Pensionskasse & betriebliche Kollektivversicherung

 

Pensionskassen ermöglichen eine außerbetriebliche Finanzierung von Pensionsleistungen an den Dienstnehmer und dessen Hinterbliebene. Dabei sind Alters- und Hinterbliebenenleistungen verpflichtet, zusätzlich sind auch Berufsunfähigkeitsleistungen möglich.
Die betriebliche Kollektivversicherung baut auf den Bestimmungen für die Pensionskasse auf. Die (außerbetriebliche) Finanzierung erfolgt dabei durch eine Gruppenrentenversicherung bei einem Versicherer.