Bezugsumwandlung

 

Im Rahmen einer Direktversicherung erbringt der Dienstgeber einen bestimmten Beitrag (Prämie) in einem Versicherungsvertrag, aus dem der Dienstnehmer bzw. dessen Hinterbliebene bezugsberechtigt sind. Für diesen Beitrag muss keine Lohnsteuer bezahlt werden. Am Laufzeitende kann je nach Versicherungsvertrag eine Kapital- oder Rentenzahlung ausgewählt werden.