Abfertigung alt & neu

 

Neues Recht: Die Regelung über die Abfertigung, bei der Ihr Arbeitgeber monatlich 1,53 Prozent Ihres Entgelts an eine Abfertigungsvorsorgekasse bezahlt, umfasst grundsätzlich alle neuen Arbeitsverhältnisse nach dem 31.12.2002, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen (nicht: Beamte).
Übertrittsvarianten vom alten in das neue Recht: Haben Sie Ihr Arbeitsverhältnis bereits vor dem 1.1.2003 begonnen, gilt für Sie grundsätzlich das alte Abfertigungsrecht unverändert weiter. Allerdings können Sie einen Übertritt in das neue System mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren (dazu ist eine beiderseitige Zustimmung erforderlich). Für den Übertritt gibt es zwei Möglichkeiten: Bereits erworbene Anwartschaften können im Unternehmen belassen werden ("Einfrieren") oder in die Abfertigungskasse eingebracht werden ("Übertragung").

 

 

 

Mehr in dieser Kategorie: « KMU-Vorsorge